ADLHART Architekten Nutzwertgutachten Parifizierung

Nutzwertgutachten – Parifizierung

Ein Nutzwertgutachten schafft Transparenz – und damit die Grundlage für gerechte Aufteilungen, klare Eigentumsverhältnisse und eine verlässliche Wertbasis Ihrer Immobilie.

Durch eine präzise und nachvollziehbare Ermittlung der Nutzwerte erhält die Liegenschaft zugleich eine saubere strukturelle Grundlage, die häufig zu einer deutlicheren Marktpositionierung und damit zu einer spürbaren Werterhöhung führen kann.

Seit vielen Jahren erstellen wir Nutzwertgutachten für Wohnanlagen, gemischt genutzte Gebäude und komplexe Bestandsobjekte. Unsere umfangreiche Erfahrung und die Vielzahl erfolgreich abgeschlossener Gutachten geben Ihnen Sicherheit: Jede Bewertung erfolgt sorgfältig, neutral und gut verständlich dokumentiert. Ob bei Neubau, Sanierung oder der ordentlichen Teilung einer Liegenschaft – wir unterstützen Sie mit Expertise, klaren Abläufen und verlässlichen Ergebnissen.

Unverbindliches Beratungsgespräch

In einem unverbindlichen Gespräch klären wir Ihr Anliegen und besprechen, wie wir das Nutzwertgutachten konkret umsetzen.

Was ist ein Nutzwertgutachten?

Ein Nutzwertgutachten ist eine fachliche Bewertung, mit der die einzelnen Nutzungseinheiten einer Liegenschaft (z. B. Wohnungen, Geschäftslokale, Stellplätze) zueinander ins Verhältnis gesetzt werden.
Auf dieser Grundlage wird ermittelt, welchen Anteil jede Einheit am Gesamtobjekt hat.
Das Gutachten bildet die Basis für die Begründung oder Änderung von Wohnungseigentum und stellt eine nachvollziehbare Dokumentation der Bewertung dar.

Für wen ist ein Nutzwertgutachten relevant?

 Das Angebot richtet sich insbesondere an: 

  • private Liegenschaftseigentümer:innen
  • Miteigentümer:innen
  • Erb:innen und Familiengemeinschaften
  • Personen, die Wohnungseigentum begründen oder ändern möchten

Wann wird ein Nutzwertgutachten benötigt?

Ein Nutzwertgutachten ist insbesondere erforderlich:

  • bei der Begründung von Wohnungseigentum
  • bei Änderungen bestehender Nutzungseinheiten
  • bei Zu- oder Umbauten
  • bei der Anpassung von Anteilen
  • zur Klärung von Nutzwerten bei Eigentumsübertragungen

Warum ist ein Nutzwertgutachten sinnvoll?

Ein fachgerecht erstelltes Nutzwertgutachten sorgt für:

  • klare und nachvollziehbare Anteilsverhältnisse
  • Transparenz gegenüber allen Beteiligten
  • eine solide Grundlage für weitere rechtliche Schritte
  • Planungssicherheit bei Veränderungen an der Immobilie

Gerade im privaten Bereich trägt eine klare Bewertung wesentlich zur Vermeidung späterer Unklarheiten oder Streitigkeiten bei.

Wie wird ein Nutzwertgutachten erstellt?

Die Erstellung erfolgt objektbezogen und in mehreren Schritten:

  • Sichtung und Prüfung der vorhandenen Unterlagen
  • Erhebung der relevanten Flächen und Nutzungseinheiten
  • Bewertung nach den geltenden Kriterien
  • Berechnung der Nutzwerte
  • Erstellung eines nachvollziehbaren Gutachtens

Der konkrete Ablauf richtet sich nach den Gegebenheiten der jeweiligen Liegenschaft.

Ergebnis des Gutachtens

Sie erhalten ein strukturiertes, verständlich aufbereitetes Nutzwertgutachten, das die ermittelten Nutzwerte transparent darstellt und als Grundlage für weitere Entscheidungen dient.

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient der Klärung Ihres Anliegens sowie der Festlegung des konkreten Vorgehens.
Dabei werden Umfang, notwendige Unterlagen und der Ablauf des Nutzwertgutachtens besprochen.
Auf dieser Basis können Sie entscheiden, ob eine weiterführende Beratung  gewünscht wird.

Kosten

Die Kosten für ein Nutzwertgutachten sind objektabhängig und können erst nach individueller Prüfung beurteilt werden.
Maßgeblich sind unter anderem Größe, Anzahl der Nutzungseinheiten, vorhandene Unterlagen sowie die Komplexität der Bewertung.
Eine transparente Einschätzung erfolgt nach Durchsicht der relevanten Informationen.

Hinweis

Das Nutzwertgutachten stellt eine fachliche Entscheidungsgrundlage dar und ersetzt keine rechtliche Beratung oder Vertragsgestaltung.

Häufige Fragen (FAQ)

Ein Nutzwertgutachten legt fest, in welchem Verhältnis die einzelnen Nutzungseinheiten einer Liegenschaft zueinander stehen.
Auf dieser Grundlage werden Anteile am Gesamtobjekt bestimmt, die unter anderem für Wohnungseigentum, Kostenverteilungen und Stimmrechte relevant sind.

Ein Nutzwertgutachten ist erforderlich, wenn Wohnungseigentum begründet oder geändert werden soll.
Es dient als fachliche Grundlage für weitere rechtliche Schritte, insbesondere im Zusammenhang mit der Eintragung von Wohnungseigentum.

Ein Nutzwertgutachten darf nur von dafür befugten Fachpersonen erstellt werden.
Die Erstellung erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Standards.

Die Dauer hängt vom jeweiligen Objekt ab.
Maßgeblich sind unter anderem die Größe der Liegenschaft, die Anzahl der Nutzungseinheiten sowie die Vollständigkeit der Unterlagen.
Nach dem Erstgespräch kann eine realistische zeitliche Einschätzung abgegeben werden.

In der Regel werden vorhandene Bau- und Bestandspläne, Angaben zu den Nutzungseinheiten sowie gegebenenfalls behördliche Bescheide benötigt.
Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, wird im Erstgespräch geklärt.

Die Kosten sind objektabhängig und können erst nach individueller Prüfung beurteilt werden.
Nach Sichtung der relevanten Unterlagen erfolgt eine transparente Einschätzung.

Ja, bei baulichen Veränderungen oder geänderten Nutzungseinheiten kann eine Anpassung erforderlich sein.
Ob und in welchem Umfang eine Änderung notwendig ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Nein. Das Nutzwertgutachten stellt eine fachliche Entscheidungsgrundlage dar, ersetzt jedoch keine rechtliche Beratung oder Vertragsgestaltung.

Nein. Das Erstgespräch dient ausschließlich der Klärung Ihres Anliegens und des möglichen Vorgehens.
Sie entscheiden danach frei, ob Sie eine weitere Beratung wünschen.