Unsere Leistungen – Architektur mit Klarheit und Verantwortung
Unsere Architektur entsteht im Dialog mit den Menschen, die sie nutzen.
Gemeinsam entwickeln wir Konzepte, die funktional, ästhetisch und zukunftsfähig sind.
Von der ersten Idee bis zur Schlüsselübergabe begleiten wir den gesamten Prozess – präzise, transparent und verantwortungsvoll.
Wir verbinden gestalterische Qualität mit technischer Kompetenz und achten in jeder Phase auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Ob Neubau, Umbau oder Sanierung: Als unabhängiger Partner koordinieren wir Abläufe, prüfen Qualitäten und halten Kosten und Termine im Blick.
Durch sorgfältige Analyse, klare Strukturen und den Einsatz geeigneter Materialien und Technologien entstehen Lösungen, die im Alltag überzeugen und langfristig Bestand haben. So gestalten wir Architektur, die Menschen dient und Werte schafft.

Was Sie von uns erwarten dürfen
Schritt für Schritt zu Ihrem Bauprojekt
Sie behalten jederzeit den Überblick über den Projektfortschritt – verständlich, nachvollziehbar und klar kommuniziert. Kosten, Termine und Qualität werden dabei konsequent kontrolliert, damit Sie sich auf Planungssicherheit verlassen können. Ihre Wünsche und Anforderungen stehen im Mittelpunkt: Wir hören genau hin, nehmen Ihre Vorstellungen ernst und integrieren sie partnerschaftlich in jeden Schritt des Prozesses.
Was Sie von uns erwarten dürfen
Schritt für Schritt zu Ihrem Bauprojekt
Sie behalten jederzeit den Überblick über den Projektfortschritt – verständlich, nachvollziehbar und klar kommuniziert. Kosten, Termine und Qualität werden dabei konsequent kontrolliert, damit Sie sich auf Planungssicherheit verlassen können. Ihre Wünsche und Anforderungen stehen im Mittelpunkt: Wir hören genau hin, nehmen Ihre Vorstellungen ernst und integrieren sie partnerschaftlich in jeden Schritt des Prozesses.

a) Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des oder der Auftrageber:in, Analysieren der Grundlagen
b) Ortsbesichtigung
c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf,
d) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter,
e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
a) Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
b) Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte
c) Erarbeiten des Vorentwurfs, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Planungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts, idR. 1:200, exemplarische Details
d) Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen
e) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, Koordination und Integration deren Leistungen
f) Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
g) Kostenschätzung nach ÖN B 1801-1 (2.Ebene), Vergleich mit dem Kostenrahmen des oder der Auftraggeber:in und Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs
h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
a) Erarbeiten der Entwurfsplanung unter weiterer Berücksichtigung der Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen auf Grundlage der Vorentwurfsplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlichrechtlichen Genehmigungen, unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
b) Planung nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad, unter Berücksichtigung der fachspezifischen Anforderungen, idR. 1:100 Grundrisse, Schnitte, Ansichten, ausführungsfähige Details
c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, Koordination und Integration von deren Leistungen
d) Objektbeschreibung
e) Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
f) Kostenberechnung nach ÖN B 1801-1 (3.Ebene) Fortschreiben der Terminpläne
g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden, unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
‚b) Einreichen der Vorlagen
c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung, Berechnungen, Beschreibungen, mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, auf Grundlage der Entwurfs- und Einreichplanung, bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
b) Ausführungs-, Detail und Konstruktionsplanungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detallierungsgrad, unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zB. bei Gebäuden idR. 1:50, ausführungsreife Details, Eintragen aller erforderlichen Maßangaben, Materialbestimmungen
c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, Koordination und Integration von deren Leistungen
‚d) Fortschreiben der Terminpläne
e) Fortschreiben der Ausführungsplanung aufgrund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung
f) Übergabe und Erläuterung der Unterlagen an die ausführenden Firmen
a) Aufstellen eines Vergabeterminplans, Herausarbeiten der Vertragstermine, Kontrolltermine für die LVs
b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung, unter Verwendung der Beiträge der anderen an der Planung fachliche Beteiligten
c) Aufstellen von Nachtrags- / Zusatz-LVs bzw. sachlich-fachliche Prüfung solcher Angebote
d) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
e) Ermitteln der Kosten durch vom oder von der Planer:in bepreiste Leistungsverzeichnisse (Kostenanschlag)
f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom oder von der Planer:in bepreisten LVs mit der Kostenberechnung
g) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche und Mitwirken bei der Auftragserteilung
a) Planerische Begleitung (MW an der Qualitätssicherung) der Bauausführung, Aufstellen einer Prüfliste für die öBA
b) Prüfen und Freigeben der Montage- und Werkstattpläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
c) Begleitung der Herstellung hinsichtlich des Entwurfs, der Gestaltung und der technischen Lösungen, sowie letzte Klärung von technischen, funktionellen und gestalterischen Einzelheiten von der Planung bis zur Mitwirkung an der Schlussabnahme
a) Vertretung der Interessen des oder der Auftraggeber:in , Ausübung des Hausrechts, Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen v. Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik, Fortschreiben der Prüfliste in einen Prüfplan, Ergänzen des Prüfplans mit den Einzelprotokollen zu einem Prüfbuch (Qualitätssicherung), Kontrolle, Bearbeitung von Errichtungsmängeln
b) Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit von Bau/Anlagenteilen und des Gesamtobjekts
c) Koordinieren der an der Bauaufsicht fachlich Beteiligten und der Leistungen/Lieferungen, Verhandlungen mit den ausführenden Firmen
d) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) für die Bauabwicklung
e) Dokumentation des Bauablaufs (zB. Bautagebuch)
f) Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen, Kontrolle der Aufmaße und der Rechnungen der bauausführenden Unternehmen
g) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen, Mengen, Nachträgen
h) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen / -mengen
i) Kostenfeststellung, zB. nach ÖN B 1801-1
j) Prüfen der Unterlagen der ausführenden Firmen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem Stand der Verträge und der Ausführung
k) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung der fachlich Beteiligten, auf Grundlage von j), Feststellen von Mängeln, Erstellen der Abnahmeprotokolle, Abnahmeempfehlung für den oder die Auftraggeber:in
l) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
m) Übergabe des Objekts, uno actu mit k), l)
n) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel, Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
o) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der Planungen, Beschreibungen und rechnerischen Ergebnisse des Objektes
a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von drei Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
Mit präzisen Renderings zeigen wir schon früh, wie ein Gebäude aussehen und wirken kann – in seiner Raumstimmung, Materialität und im Zusammenspiel von Licht und Schatten. Dadurch entsteht ein realistischer Eindruck des Entwurfs, lange bevor gebaut wird.
Bauherren und Projektpartner erhalten so eine klare Entscheidungsgrundlage: Varianten lassen sich vergleichen, Details besser verstehen und räumliche Qualitäten sicher beurteilen. Visualisierungen schaffen Transparenz, erleichtern Abstimmungen und stärken das Vertrauen in den Planungsprozess.
